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AGB`s / Widerruf

§ 1 GELTUNGSBEREICH
 

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Veranstaltungen von „Noseworkers“ Hundetraining und Verhaltensberatung, Inhaber Uwe Hofmann, Wirinstr. 9, 85290 Geisenfeld – kurz
„Noseworkers“ - inklusive der Online Angebote wie z.B. Webinare.
2. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Noseworkers“. Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners gelten nur insoweit, als diesen von „Noseworkers“ ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Ansonsten wird der Verwendung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen, welche von diesen abweichen, bereits hiermit ausdrücklich widersprochen.
 

§ 2 VERTRAGSINHALT
 

1. Vertragsgegenstand ist die Durchführung von Gruppenkursen, Seminaren, Einzelstunden oder vergleichbaren Angeboten für Hund und Halter sowie Durchführung von Onlinekursen oder Webinaren für Hundehalter.
2. Der Umfang der einzelnen Leistung ergibt sich konkret jeweils aus den entsprechenden Angebots-, Vortrags- und Seminarbeschreibungen oder aus den hieraus resultierenden Angaben in der Teilnahmebestätigung des Veranstalters bzw. der Hundeschule.
3. Im Falle der Buchung eines Webinars findet dieses über Zoom oder einen ähnlichen Anbieter statt. Mit der Buchung eines Webinars erklärt sich der Teilnehmer mit der Nutzung von Zoom oder einen ähnlichen Anbieter einverstanden bzw. sorgt vorab für eine entsprechende Zugriffsmöglichkeit. Die Webinare werden aufgezeichnet und stehen den Teilnehmern als Aufzeichnung auch nach der Teilnahme zeitlich beschränkt zur Nutzung zur Verfügung. Das Nutzungsrecht umfasst lediglich das Ansehen des Webinars zum persönlichen Gebrauch. Eine Öffentliche Vorführung ist nicht gestattet. Ein Download des Seminars ist nicht vorgesehen. Der zeitliche Umfang des Nutzungsrechts ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Innerhalb dieses Zeitraums steht dem Teilnehmer oder „Erwerber“ das Webinar zur uneingeschränkten privaten Nutzung (Ansehen) zur Verfügung.
4. Die Aufzeichnungen bereits durchgeführter Webinare können auch ohne direkte Teilnahme am Webinar „erworben“ werden. Erworben wird allerdings lediglich ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht umfasst lediglich das Ansehen des Webinars zum persönlichen Gebrauch. Eine Öffentliche Vorführung ist nicht gestattet. Ein Download des Seminars ist nicht vorgesehen. Der zeitliche Umfang des Nutzungsrechts ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung des Webinars. Innerhalb dieses Zeitraums steht dem Teilnehmer oder „Erwerber“ das Webinar zur uneingeschränkten privaten Nutzung (Ansehen) zur Verfügung.
5. Bei der Beauftragung von „Noseworkers“ bzw. Buchung von Leistungen, handelt es sich, egal welches Angebot gebucht worden ist, um einen für den Zeitraum des Kurses, des Seminars, des Webinars oder Onlinekurses bzw. der Einzelstunde befristeten Dienstvertrag nach § 611 BGB. Danach ist seitens „Noseworkers“ lediglich die eigentliche Dienstleistung, nicht jedoch ein entsprechender Trainingserfolg durch „Noseworkers“ geschuldet. „Noseworkers“ übernimmt daher insbesondere auch keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles.
 

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS
 

1. Mit der Buchung einer Veranstaltung bietet die Kundin | der Kunde den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Nach Eingang der Anmeldung erhält die Kundin | der Kunde / Teilnehmer, sofern ein Platz vorhanden ist, eine entsprechende Anmeldebestätigung. Der Vertrag kommt sodann verbindlich mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden / Teilnehmer zustande.
2. Sofern in der Ausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben worden ist, ist Voraussetzung für die Durchführung der Veranstaltung, dass diese Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist „Noseworkers“ berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall ist der bereits entrichtete Kurs- / Seminarpreis an den Teilnehmer zurück zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
 

§ 4 PREISE
 

1. Sämtliche Preise bzw. Vergütungen richten sich nach den in der Ausschreibung bzw. Kurs-, Seminarbeschreibungen festgelegten Preisen.
2. Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung ist nach Zugang der Rechnung sofort in voller Höhe fällig.
3. Die Teilnahmegebühr ist vor der Durchführung des Kurses zu entrichten. Ein Anspruch auf Teilnahme am Kurs / am Seminar besteht nur, sofern die Teilnahmegebühr von dem Kunden vor dem Seminar entrichtet worden ist.
4. Bei Inanspruchnahme eines Gruppenpakets ist dieses für einen Zeitraum von 3 Monaten, beginnend ab der ersten Trainingseinheit, gültig.


§ 5 KÜNDIGUNG UND VERGÜTUNG
 

1. Bei sämtlichen Veranstaltungen von „Noseworkers“ handelt es sich um zeitlich befristete Dienstverhältnisse, welche automatisch nach Durchführung der jeweiligen gebuchten Veranstaltung durch Zeitablauf enden.
2. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist daher für beide Seiten ausgeschlossen. Für den Fall, dass die Kundin | der Kunde dennoch nicht an der gebuchten Veranstaltung teilnimmt, schuldet er dennoch die volle vereinbarte Vergütung.
3. Dem Kunden bleibt es jedoch nachgelassen, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. „Noseworkers“ ist jedoch nicht verpflichtet, jeden angebotenen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren. Insbesondere ist „Noseworkers“ berechtigt, einen Ersatzteilnehmer abzulehnen, wenn der Teilnehmende Hund oder Halter den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung nicht genügt oder andere, im Verhalten des Hundes begründete besondere Umstände vorliegen. Akzeptiert „Noseworkers“ den „gestellten“ Ersatzteilnehmer wird der Steller des Ersatzteilnehmers jedoch erst von der Verpflichtung zur Zahlung der ursprünglich vereinbarten Vergütung frei, wenn mit dem Ersatzteilnehmer ein bindender Vertrag zu Stande kommt und dieser selbst die fällige Vergütung entrichtet hat. Sofern zu diesem Zeitpunkt der Steller des Ersatzteilnehmers die Teilnahmegebühr bereits entrichtet hatte, wird diesem die Gebühr von „Noseworkers“ zeitnah nach Zahlung der Teilnahmegebühr durch den Ersatzteilnehmer erstattet. Dasselbe gilt, sollte „Noseworkers“ selbst einen Ersatzteilnehmer finden, ohne jedoch zu einer aktiven Suche verpflichtet zu ein.
4. Der Vertrag kann ferner von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
5. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund muss innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, in Textform erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang beim Kündigungsempfänger.
6. Wird das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt, kann „Noseworkers“ einen ihrer bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen.
7. In der Regel ist davon auszugehen, dass jeweils folgende Vergütungen vom Kunden geschuldet werden:
a) Bei Kursen, Seminaren und allen Onlineangeboten: - Mehr als 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 20% der Teilnahmegebühr - Weniger als 8 Wochen - einschließlich 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 40 % der Teilnahmegebühr - Weniger als 6 Wochen – einschließlich 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 60 % der Teilnahmegebühr - Weniger als 4 Wochen – einschließlich 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung 80% der Teilnahmegebühr - weniger als 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr
b) Einzelstunden müssen mindestens 24h vorher abgesagt werden. Erfolgt eine Absage weniger als 24h vorher ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig.
8. Dem Kunden bleibt es jedoch in allen Fällen, egal welche Veranstaltungsart, nachgelassen darzulegen und zu beweisen, dass „Noseworkers“ infolge des Vertragsendes höhere als die in den obigen Sätzen angenommenen Aufwendungen erspart hat oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft hätte erwerben können bzw. es böswillig unterlassen hat ihre Arbeitskraft anderweitig zu verwenden.
9. Kündigt „Noseworkers“ das Vertragsverhältnis ohne durch das vertragswidriges Verhalten des anderen Teils dazu veranlasst worden zu sein, oder veranlasst sie durch ihr eigenes vertragswidriges Verhalten die Kündigung des Kunden, so steht „Noseworkers“ein Anspruch auf die Vergütung insoweit nicht zu, als ihre bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den Kunden kein Interesse mehr hat.


§ 6 PFLICHTEN DER HUNDEHALTER:IN
 

1. Die Kundin | der Kunde versichert, dass sein Hund mindestens gegen Tollwut geimpft, behördlich angemeldet und haftpflichtversichert ist.
2. Bei Teilnahme an Präsensveranstaltungen ist der Impfstatus des Hundes und / oder das Vorliegen einer Hundehaftpflichtversicherung auf Verlangen von „Noseworkers“ jederzeit insbesondere aber vor Veranstaltungsbeginn durch Vorlage des Impfausweises bzw. der Versicherungspolice nachzuweisen.
3. Darüber hinaus versichert die Kundin | der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat. „Noseworkers“ ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen.
4. Chronische Erkrankungen sind vor bzw. spätestens zum Beginn der Veranstaltung mitzuteilen, damit „Noseworkers“ beim Training entsprechende Rücksicht auf die Konstitution des Hundes nehmen kann.
5. Die Kundin | der Kunde ist ebenfalls verpflichtet „Noseworkers“ jederzeit über etwaige Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes aufzuklären.
 

§ 7 HAFTUNG
 

1. „Noseworkers“ haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt.
2. Dasselbe gilt bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Im Übrigen haften „Noseworkers“ bzw. ihre Inhaberin vollumfänglich nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie.
4. Ferner haftet „Noseworkers“ bzw. ihr Inhaber bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in Fällen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz vollumfänglich. „Noseworkers“ haftet auch im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung die Kundin | der Kunde regelmäßig vertrauen darf und vertraut.
5. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
 

§ 8 SEMINARUNTERLAGEN
 

Seminarunterlagen, die von „Noseworkers“ ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.
 

§ 9 GERICHTSTAND BEI VERTRÄGEN MIT UNTERNEHMEN

Sofern Vertragspartner dieses Vertrages kein Verbraucher ist, sondern ein weiteres Unternehmen bzw. ein Kaufmann, wird für alle gegenseitigen Ansprüche als Gerichtsstand Ingolstadt vereinbart.

Geisenfeld, den 01.04.2023

 

WIDERRUFSBELEHRUNG

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses


Muster-Widerrufsformular von

Noseworkers
Uwe Hofmann
Hundetraining und Verhaltensberatung,
Wurinstr. 9
85290 Geisenfeld



Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:


________________________________________
Kurs (bitte Name eintragen & Kursbeginn)

________________________________________
Seminar (bitte Name & Datum eintragen)

________________________________________
Einzelstunde (bitte Name & Datum eintragen)

Auftrag vom _________(Bitte Datum der Buchung eintragen)
Teilnahmebestätigung vom ________ (bitte Datum Teilnahmebestätigung eintragen)

___________________________________________________________________
- Name der Auftraggeberin / des Auftraggebers / der Auftraggeber:

___________________________________________________________________
- Anschrift der Auftraggeberin / des Auftraggebers / der Auftraggeber:




_____________                            ________________________________________
(Ort und Datum)                     (Unterschrift / nur bei Mitteilung auf Papier
                                                  erforderlich /per Mail auch ohne Unterschrift gültig)


(*) Unzutreffendes bitte streichen.

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